Die schöne Nachricht ist: sie müssen gar nichts machen! Wir übernehmen die Änderungen für Sie.
Wie Sie vielleicht einigen Pressemeldungen entnommen haben, wird der sogenannte Sparerpauschbetrag erhöht. Diese und andere Neuerungen ab 2023 können Sie offiziell auf der Seite des Bundesfinanzministeriums hier nachlesen.
Der Sparerpauschbetrag für Einzelpersonen steigt von 801 € auf 1.000 €. Bei zusammenveranlagten Lebensgemeinschaften erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 1.602 € auf 2.000 €. Ist der geltende Freistellungsauftrag niedriger als die mögliche Obergrenze, wird dieser prozentual um 24,844 % erhöht. Durch die Änderung des Gesetzes und die Einführung des § 52 Abs. 43 (EstG) passen wir automatisch alle bestehenden und über den 01.01.2023 gültigen Freistellungsaufträge an die neuen Vorgaben an.
Sie möchten unabhängig von der Gesetzesänderung Ihren Freistellungsauftrag bei uns ändern? Dann nutzen Sie das neue Formular hier.

Kiel, 06.01.2023