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Gut, dass es die coop gibt.
Vorteile für
Hier finden cooptimisten und alle, die es werden wollen, sämtliche Informationen, Anträge und Formulare rund um die Mitgliedschaft in der coop eG.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 7 unserer Satzung, iVm § 77 Abs. 1 und 2 GenG, wird die Mitgliedschaft mit Eintritt des Todesfalls von dem Erben fortgesetzt. Die Satzung ist im Internet unter www.coop.de/service-center hinterlegt. Im Falle einer Erbengemeinschaft, muss diese einstimmig einen Erben aus ihrer Gemeinschaft festlegen, der die Mitgliedschaft fortsetzt. Mit der Fortsetzung werden zudem alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen als Mitglied der coop eG, gemäß Satzung, vom Erben übernommen.
Aus diesem Grund dürfen wir Sie nun höflich bitten, uns die Todesanzeige, vom legitimierten Erben bzw. der Erbengemeinschaft vollständig ausgefüllt und unterschrieben, zurückzusenden. Bitte fügen Sie außerdem unbedingt eine Kopie der Sterbeurkunde und des Erbnachweises bei. Sollte es sich um eine Erbengemeinschaft handeln, benötigen wir zusätzlich eine von allen Erben unterschriebene Einigung, von wem die Mitgliedschaft fortgesetzt wird.
Nur wenn uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, ist eine weitere Bearbeitung, d.h. die Übernahme der bestehenden Geschäftsanteile und die Auszahlung künftiger Dividenden, möglich. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.
Die coop-Vorteilskarte des verstorbenen Mitgliedes verliert mit der Umbuchung auf den Erben ihre Gültigkeit.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so steht Ihnen die Mitgliederbetreuung unter der Telefonnummer
0431 310402-55 gerne zur Verfügung.
Die coop Vorteilskarte ist kostenlos! Werden Sie zunächst Mitglied in unserer Genossenschaft und zeichnen mind.
1 Anteil á 50,00 €. Gerne können Sie Ihren Anteil auch in Raten zahlen. Sprechen Sie uns dazu gern an.
Dies liegt ausschließlich im Ermessen des Kooperationspartners. Grundsätzlich gilt, dass die Vorteile, bzw. Rabatte nur während des jeweiligen Bezahlvorganges gegen Vorlage der Vorteilskarte gewährt werden können.
Sobald Ihre Vorteilskarte nicht mehr auffindbar ist, müssen Sie Ihre Vorteilskarte sperren lassen. Dazu schreiben Sie uns entweder eine E-Mail oder rufen uns unter folgender Telefonnummer 0431-310402-55. Sie erreichen uns Montags-Donnerstags von 08:00-17:00 Uhr und Freitags von 08:00-15:00 Uhr.
Anschließend erstellen wir Ihnen gern eine neue Karte gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 €.
Da es sich bei der Vorteilskarte um eine Mitgliederkarte handelt, ist diese personenbezogen und nicht übertragbar. Aus diesem Grund können wir auch keine Partnerkarte ausstellen.
Nein, die coop eG gibt gemäß Ziffer 4 der Nutzungsbedingungen keine personenbezogene Daten an Dritte weiter. Nutzen Mitglieder die Karte bei Kooperationspartnern, erfassen diese lediglich die Mitgliedsnummer zur Identifikation.